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B2B · DACH-Recht · 7-Tage-Refund
Was wir liefern. Was Sie zahlen. Was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Klarer Rahmen für klare Studio-Arbeit. So wissen Sie jederzeit, woran Sie sind.
Wichtiger rechtlicher Hinweis — B2B-only
(1) Vertragspartner.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Alexander Hertle, Inhaber des Einzelunternehmens „Neon Arc“ (Pfarrer-Walser-Str. 3, 87544 Blaichach), auftretend unter der Sub-Brand „Seitengold“ auf seitengold.com (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden.
(2) Verbraucher-Ausschluss. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ab. Verbraucher (§ 13 BGB) sind als Vertragspartner ausgeschlossen. Vor Vertragsschluss bestätigt der Kunde im Konfigurator-Briefing seinen Unternehmer-Status durch eine eigenständige Pflicht-Checkbox (separat von der DSGVO-Einwilligung — BGH I ZR 218/19 verbietet Bündelung). Sollte trotz dieser Bestätigung ausnahmsweise ein Verbraucher beauftragen (§ 13 BGB ist objektiv und nicht abdingbar), greifen automatisch die Defense-in-Depth-Klauseln dieser AGB sowie die gesetzlichen Verbraucherschutz-Vorschriften (siehe Eingangs-Disclaimer, § 6, § 12).
(3) Stand & entgegenstehende Bedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt (§ 305 Abs. 2 BGB analog).
Was heißt das? B2B-only — wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmern. Vor der Buchung bestätigen Sie Ihren Unternehmer-Status separat. Eigene Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir schriftlich zustimmen.
Die Darstellung der Dienstleistungen und Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit der Bestellung oder Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
Wann gilt es? Wenn Sie buchen. Wir bestätigen. Erst dann ist der Auftrag bindend.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf unserer Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Was ist drin? Genau das, was im Tier steht. Mehr brauchen wir schriftlich.
(1) Zweck dieser Klausel.Für die Erstellung der vom Kunden beauftragten Webseite setzt der Anbieter eine festgelegte Liefer-Pipeline ein, deren Bestandteile, Lizenzen und Drittanbieter im Folgenden transparent benannt werden. Diese Auflistung dient der Werkvertrags-Transparenz nach BGB § 631 sowie der datenschutzrechtlichen Information nach DSGVO Art. 13 / 14, soweit im Build-Prozess personenbezogene Briefing-Daten verarbeitet werden.
(2) Liefer-Pipeline (Build-Tools). Die Webseite wird mit folgenden Komponenten generiert:
(3) Zielsystem-Tech-Stack der gelieferten Webseite. Die ausgelieferte Webseite basiert auf folgendem Open-Source-/Lizenz-Stack:
package.json der gelieferten Webseite; auf Anfrage stellt der Anbieter eine signierte Software-Stand-Liste (SBOM, CycloneDX-Format) bereit.(4) Lizenz-Zusicherung des Anbieters.Der Anbieter sichert zu, alle in Abs. (2) und (3) eingesetzten Open-Source- und kommerziellen Tools während des Build-Prozesses mit gültiger Lizenz zu betreiben (insbesondere kommerzielle GSAP-Business-Subscription, Midjourney-Pro/Mega-Plan und Envato Elements-Subscription, jeweils nach Maßgabe der Detail-Klauseln in § 9a). Stand der jeweiligen Subscription kann der Kunde auf Anfrage einsehen. Bei Lizenz-Wechseln während einer aktiven Service-Pauschale gilt § 4 (4) entsprechend.
(5) Datenbank- und Storage-Sub-Verarbeiter. Für Konfigurator-Briefings, Datenbank-Inhalte und Binär-Assets setzt der Anbieter folgende EU-basierten Sub-Verarbeiter ein: Supabase (EU-Vertragsabwicklung über Supabase Pte. Ltd. mit DPA + SCC, technisch betrieben durch AWS EMEA SARL Frankfurt eu-central-1) und Hetzner Online GmbH (Object Storage, Falkenstein). AVV gemäß Art. 28 DSGVO jeweils abgeschlossen; vollständige AVV-Auflistung in der Datenschutzerklärung § 21.
(6) Änderungsvorbehalt Tech-Stack.Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Bibliotheken oder Tools im Rahmen der üblichen technischen Wartung gegen funktional gleichwertige Komponenten auszutauschen (z. B. bei Lizenz-Wechsel, Sicherheits- Vorfall, End-of-Life). Wesentliche Änderungen, die das Funktions-Niveau oder die Lizenz-Lage betreffen, werden dem Kunden in Textform angekündigt; bei aktiven Service-Verträgen mit monatlicher Pauschale gilt § 4 (4) entsprechend.
Was steckt unter der Haube? Eine festgelegte Engine, ein Sicherheits-Stack, ein KI-Bild-Tool (Midjourney im Werkvertrag), Stock-Bilder von Unsplash und Envato. Das Ergebnis basiert auf Next.js, React, Tailwind, Framer Motion, GSAP. Hosting Hetzner Falkenstein, DB Supabase EU. Wenn wir etwas Wesentliches umstellen, sagen wir Ihnen vorher Bescheid.
(1) Preisangaben. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) werden alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten die ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Zahlungsbedingungen — Reihenfolge. Vor Vertragsunterschrift entstehen für den Kunden keinerlei Kosten — die Demo-Seite und das Konfigurator-Briefing sind kostenfrei und unverbindlich (vgl. § 6a Abs. 2). Erst nach Vertragsunterschrift gelten folgende Zahlungsbedingungen:
(3) Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie pauschalierten Schadensersatz nach § 288 Abs. 5 BGB (40 € gegenüber Unternehmern); gegenüber Verbrauchern wird diese Pauschale nicht erhoben.
(4) Preisanpassung der Service-Pauschale. Die monatliche Service-Pauschale kann der Anbieter mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende in Textform anpassen, höchstens jedoch im Rahmen der allgemeinen Verbraucherpreisindex-Steigerung (CPI Deutschland nach Statistischem Bundesamt) zuzüglich 2 Prozentpunkte pro Kalenderjahr. Höhere Anpassungen erfordern eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden; bei Ablehnung steht dem Kunden ein Sonder-Kündigungsrecht ohne Frist zum Wirksamkeits-Datum der Anpassung zu (§ 308 Nr. 4 BGB i.V.m. BGH XI ZR 26/20 zur AGB-Genehmigungsfiktion). Diese Klausel gilt ausschließlich für laufende Service-Verträge — Setup-Honorare bleiben fix wie bei Vertragsabschluss vereinbart.
Wie zahlen Sie? Vor Unterschrift kostenfrei. Setup nach Unterschrift binnen 14 Tagen. Monatstarif zum Monatsbeginn binnen 14 Tagen. Preise für laufende Service-Verträge können maximal CPI + 2 % erhöht werden, höhere Steigerungen brauchen Ihre Zustimmung — sonst kündigen Sie ohne Frist.
(1) Werkvertrags-Charakter. Webdesign-Aufträge sind Werkverträge im Sinne des § 631 BGB. Die ordnungsgemäße Ausführung setzt die zeitnahe Mitwirkung des Kunden voraus (§ 642 BGB).
(2) Pflicht-Mitwirkungen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
(3) Folgen unterlassener Mitwirkung. Bei Überschreitung der Mitwirkungs-Fristen gerät der Kunde gemäß § 642 BGB in Annahmeverzug. Der Anbieter kann nach § 643 BGB den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Mitwirkung trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist (mindestens 5 Werktage) unterbleibt; bereits geleistete Aufwendungen sind vom Kunden zu erstatten.
Was müssen Sie tun? In 5 Werktagen antworten, Inhalte zeitig liefern, Demo-Seiten freigeben oder Änderungen benennen. Sonst pausiert das Projekt — und wir können nach Ankündigung kündigen.
(1) Setup-Vertrag (einmalig). Der Vertrag über die einmalige Erstellung einer Webseite endet mit der Abnahme des fertigen Werkes (§ 640 BGB) und vollständiger Bezahlung des Setup-Honorars.
(2) Service-Vertrag (monatlich). Sofern der Kunde eine monatliche Service-Pauschale (Hosting, Wartung, Updates, Compliance-Monitoring) vereinbart hat, läuft dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Mindest-Laufzeit beträgt einen Monat. Beide Parteien können den Service-Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) kündigen.
(3) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere schwerwiegende Vertragsverletzungen, Insolvenz oder rechtswidrige Inhalte.
(4) Datenexport bei Vertragsende. Bei Beendigung des Service-Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch binnen 14 Tagen einen vollständigen Datenexport (Inhalte, Bilder, Datenbank-Dumps) zur Verfügung. Domain-Transfer und Hosting- Migration werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Wie lange läuft das? Setup einmalig. Monatstarif: 1 Monat Mindest-Laufzeit, dann jederzeit kündbar zum Monatsende. Daten erhalten Sie sauber exportiert.
(1) Verbindlichkeit. Vereinbarte Beratungs- und Workshop-Termine sind für beide Parteien verbindlich. Absagen oder Verschiebungen müssen in Textform erfolgen.
(2) Stornogebühren-Pauschale. Bei kurzfristigen Absagen durch den Kunden gelten folgende Pauschalen, deren Angemessenheit nach § 309 Nr. 5 BGB orientiert sich an der tatsächlichen Aufwendungsersparnis:
(3) Niedrigerer Schaden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren oder keinen Schaden des Anbieters nachzuweisen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Was ist die Regel? Wir halten Termine, Sie ebenso. Stornogebühr gestaffelt — und Sie können jederzeit den Nachweis erbringen, dass weniger Schaden entstanden ist.
Hinweis: Diese Belehrung gilt ausschließlich für den Edge-Case, dass trotz B2B-Pflicht-Checkbox (siehe § 1 Abs. 2) ausnahmsweise ein Verbraucher (§ 13 BGB) beauftragt. Der Anbieter schließt regulär nur B2B-Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) ab. Bei B2B-Werkverträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht — siehe § 6a.
Sollte ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB beauftragen, steht ihm bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB sowie das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 finden Sie auf den Seiten /widerruf und /widerrufsformular.
Kurz-Übersicht der wesentlichen Inhalte:
Wann dürfen Sie zurücktreten (privat)? 14 Tage ab Vertragsschluss, ohne Begründung. Volltext-Belehrung und Formular liegen separat auf /widerruf und /widerrufsformular.
(1) Kein gesetzliches Widerrufsrecht für B2B. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB haben bei B2B-Werkverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 312–312k BGB gelten nur für Verbraucher).
(2) Vertragliches 7-Tage-Rücktrittsrecht. Der Anbieter gewährt B2B-Kunden ein vertragliches 7-Tage-Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen, nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
(3) Abgrenzung zum Verbraucher-Widerrufsrecht. Diese Regelung ist eine eigenständige vertragliche Vereinbarung und ersetzt für B2B-Unternehmer das in § 6 beschriebene Verbraucher-Widerrufsrecht. Sie ist nicht als gesetzliches Widerrufsrecht zu verstehen und kann jederzeit durch individuelle Vereinbarung modifiziert werden.
(4) Verhältnis zur Mängelhaftung nach § 7a. Das 7-Tage-Rücktrittsrecht nach Abs. (2) tritt neben die Mängelrechte aus § 7a — die beiden Rechte sind unabhängig voneinander:
Wann dürfen Sie zurücktreten (B2B)? 7 Tage nach Vertragsunterschrift, ohne Begründung, formlos per E-Mail. Wenn Sie sich nicht melden, wird der Vertrag bindend. Vor der Unterschrift entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Mängel können Sie zusätzlich oder stattdessen im Rahmen der Werkabnahme nach § 7a rügen — beide Rechte stehen Ihnen parallel zu.
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 13 BGB-InfoV.
(2) Leichte Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Datenverlust. Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Begrenzung nur, wenn der Kunde seinerseits eine angemessene Datensicherung vorgenommen hat. Andernfalls beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Was decken wir ab? Vorsatz und grobe Fehler voll. Leichte Fehler nur bei Kernpflichten und nur den typischen Schaden. Bei Datenverlust setzt das eigenes Backup voraus.
(1) Abnahme. Der Anbieter erstellt das vereinbarte Werk (Webseite, Konfigurator-Output, sonstige Leistung) und stellt es dem Kunden zur Abnahme bereit. Die Abnahme erfolgt nach §§ 640, 641 BGB. Sie kann ausdrücklich (Schriftform, E-Mail-Bestätigung) oder konkludent erfolgen — etwa durch produktive Nutzung des Werkes über die Abnahmefrist hinaus.
(2) Abnahmefrist. Nach Bereitstellung der Final-Version durch den Anbieter hat der Kunde 10 Werktage Zeit, das Werk zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete, schriftlich nachvollziehbare Mängel zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substanziierte Mängelrüge und nutzt der Kunde das Werk weiter, gilt die Abnahme als erteilt (§ 640 Abs. 2 BGB).
Abgrenzung zu § 4a (2): Die hier genannte 10-Werktage-Frist betrifft die formale Werkabnahme nach Bereitstellung der Final-Version. Während der Entwicklungs-Phase ist die operative Iterations-Freigabe nach § 4a (2) (5 Werktage je Demo / Zwischen-Stand) unabhängig davon zu erbringen. Die 10-Werktage-Abnahmefrist beginnt erst mit der vom Anbieter ausdrücklich als "Final-Version" gekennzeichneten Bereitstellung.
(3) Mängelrechte. Bei rechtzeitig gerügten Sachmängeln hat der Kunde — gegenüber Verbrauchern nach §§ 633, 634 BGB, gegenüber Unternehmern in dieser Reihenfolge:
(4) Verjährung. Mängelansprüche verjähren gegenüber Verbrauchern in 2 Jahren, gegenüber Unternehmern in 1 Jahr ab Abnahme (§ 634a BGB).
(5) Ausschluss. Mängelansprüche bestehen nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, eigenmächtige Eingriffe in den Code, externe Server-Probleme, Drittanbieter-Ausfälle oder höhere Gewalt verursacht werden.
Wenn was nicht stimmt: 10 Werktage Zeit für Mängelrüge. Wir bessern nach (zwei Versuche). Wenn das nicht klappt, gibt's Minderung oder Rücktritt. Verjährung 2 Jahre (Verbraucher) / 1 Jahr (Unternehmer).
(1) Höhere Gewalt. Ist eine der Parteien an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten durch höhere Gewalt gehindert (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen, großflächige Internet- oder Stromausfälle, Lieferketten- Unterbrechungen, Cyber-Angriffe gegen Drittanbieter), ruhen die wechselseitigen Pflichten für die Dauer der Behinderung. Beide Parteien sind in dieser Zeit von Verzugsfolgen freigestellt.
(2) Drittanbieter-Ausfälle.Ausfälle bei der vom Anbieter eingesetzten Infrastruktur stehen grundsätzlich nicht im Verantwortungs-Bereich des Anbieters, sofern dieser den Drittanbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt hat (§ 278 Satz 2 BGB). Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch derartige Drittanbieter-Ausfälle entstehen, soweit § 7 dieser AGB nichts anderes bestimmt. Zu den relevanten Drittanbietern zählen insbesondere:
(3) Informations-Pflicht. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Behinderung sowie über getroffene oder geplante Abhilfe-Maßnahmen.
(4) Außerordentliches Kündigungsrecht. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage ununterbrochen oder kumuliert mehr als 60 Tage innerhalb eines Halbjahres, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach § 314 BGB berechtigt. Bereits gezahlte Honorare werden für den nicht-erbrachten Leistungsteil anteilig zurückerstattet.
Was, wenn etwas Großes ausfällt? Während Erdbeben, Cyber-Großangriff, Hosting-Provider-Ausfall oder ähnlichen Ereignissen ruht der Vertrag. Niemand zahlt, niemand liefert. Wenn das länger als 30 Tage dauert, können beide Seiten kündigen — schon Bezahltes wird anteilig erstattet.
(1) Einsatz von KI-Systemen.Der Anbieter setzt KI-Systeme an mehreren Stellen ein. Die nachfolgende Auflistung ist abschließend. Die Inkrafttretens-Regel der Transparenz-Pflichten nach Art. 50 EU-VO 2024/1689 (02.08.2026) wird beachtet.
KI-generierte Inhalte sind im UI dort, wo sie für den Endnutzer unmittelbar sichtbar sind, als solche gekennzeichnet (Chatbot mit Avatar "KI" und Disclaimer-Footer; KI-Bilder mit dezenter Footnote-Kennzeichnung im Caption-Bereich, sofern Pflicht nach Art. 50 Abs. 2 EU-VO 2024/1689).
(2) Keine Garantie für KI-Output. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, veraltet, unvollständig oder kontextfrei-falsch sein. Sie stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Unternehmens- beratung i.S.v. § 2 RDG / § 1 StBerG dar (vgl. BGH I ZR 113/20 Smartlaw vom 09.09.2021). Der Kunde prüft KI-generierte Inhalte vor Übernahme in eigene Veröffentlichungen oder Geschäfts-Kommunikation eigenverantwortlich.
(3) Haftung für KI-Output. Die Haftung des Anbieters für KI-generierte Inhalte beschränkt sich auf das in § 7 dieser AGB definierte Niveau (Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt; leichte Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflicht-Verletzung und auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt). Bei verbindlichen Auskünften wird die Konsultation eines zugelassenen Fachanwalts oder Steuerberaters empfohlen.
(4) Auftragsverarbeitung. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der KI-Nutzung verarbeitet werden, unterliegen der Datenschutzerklärung und den dort genannten Auftragsverarbeitungs-Verträgen. Der Mistral-Enterprise-DPA schließt ausdrücklich aus, dass Eingaben für Modell-Re-Training verwendet werden.
(5) Keine vollständig autonomen Entscheidungen. Der Anbieter setzt KI ausschließlich zur unterstützenden Inhalts-Generierung und Compliance-Diagnostik ein. Vertragsrelevante Entscheidungen (Angebote, Vertragsanpassungen, Mängelrügen, Rechnungen) werden stets durch eine natürliche Person des Anbieters getroffen oder geprüft.
(6) Kunden-Pflicht zur Transparenz auf der gelieferten Customer-Site (Art. 50 EU-VO 2024/1689 in Bezug auf den Kunden als Betreiber). Soweit der Anbieter im Rahmen des Werkvertrages KI-generierte Bilder (Midjourney, siehe Abs. (1) Bullet 2) auf der ausgelieferten Customer-Site einbettet, ist der Kunde nach Inkrafttreten der Transparenz-Pflichten der KI-VO (02.08.2026) als Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 EU-VO 2024/1689 verpflichtet, diese Inhalte gegenüber den Endnutzern seiner eigenen Webseite kenntlich zu machen (Art. 50 Abs. 2 / 4 EU-VO 2024/1689). Aus dem Build-Prozess generierter Code fällt nicht unter Art. 50 EU-VO 2024/1689, weil Code keine direkte Endnutzer-Interaktion darstellt; eine Kennzeichnung ist hier nicht erforderlich.
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der Bilder-Kennzeichnungs-Pflicht durch:
Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er über diese Transparenz-Pflicht informiert wurde und den auf seiner gelieferten Webseite vorhandenen KI-Anteil entsprechend kommuniziert (insbesondere im Impressum-/Datenschutz-Bereich oder in einem spezifischen Hinweis-Block, falls Sektion KI-Bilder enthält). Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen dieser Kunden-Pflicht gegenüber Endnutzern oder Aufsichtsbehörden, soweit der Kunde über den KI-Anteil informiert wurde und das KI-Inhalts-Manifest erhalten hat.
Setzen wir KI ein? Ja — in drei Konstellationen: Mistral als Site-Chatbot (EU), Midjourney als Bild-Generator (USA, situativ im Werkvertrag) und eine regelbasierte Tier-Empfehlung (kein KI-System). KI-Antworten und KI-Bilder können fehlerhaft sein und sind keine Rechtsberatung. Wenn auf Ihrer gelieferten Seite KI-Bild-Inhalte erscheinen, müssen Sie das ab August 2026 Ihren Endkunden kennzeichnen — wir liefern auf Anfrage Caption-Vorlagen und eine Liste, welches Bildelement mit welchem KI-Tool entstanden ist.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wo lese ich Details? In der Datenschutzerklärung. Dort steht alles, klar gegliedert.
(1) Eigene Inhalte des Anbieters. Alle Inhalte dieser Website, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken und Logos, sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(2) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Garantie und Freistellung): Sofern der Kunde im Konfigurator-Briefing, per E-Mail oder im Projekt-Verlauf eigene Inhalte bereitstellt — insbesondere Logos, Marken-Zeichen, Bild- und Foto-Material, Texte, Schriften, Quellcode-Snippets, Datenbanken oder sonstige urheber-, marken- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Inhalte —, sichert er ausdrücklich zu, dass er
(3) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte erhoben werden, sofern den Kunden ein Verschulden trifft. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters. Der Kunde wird unverzüglich informiert, sobald entsprechende Ansprüche erhoben werden.
(4) Notice-and-Take-Down:Der Anbieter ist berechtigt, die Verwendung beanstandeter Inhalte nach plausibler Hinweis-Erhebung durch einen Dritten zu unterbrechen, bis die Berechtigungs-Frage geklärt ist. Dies gilt insbesondere im Sinne von § 7 DDG / § 10 DDG (Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für eigene und fremde Informationen). Der Kunde wirkt an der Klärung mit.
(5) Nutzungsrechte am Liefer-Ergebnis: Mit vollständiger Bezahlung räumt der Anbieter dem Kunden die für den Vertragszweck erforderlichen, einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte am gelieferten Webdesign-Ergebnis ein. Die vom Anbieter entwickelten Methoden, Templates, Code-Bibliotheken und Konfigurations-Patterns bleiben Eigentum des Anbieters und werden nicht übertragen; der Kunde erhält insoweit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Nutzungslizenz für sein spezifisches Projekt.
Was dürfen Sie nutzen? Ihre Seite ja, Code und Texte gehören Ihnen. Unsere Studio-Methode bleibt bei uns. Was Sie uns an Logos und Bildern bereitstellen, muss Ihnen gehören oder muss lizenziert sein — andernfalls haften Sie im Innenverhältnis dafür.
(1) Überblick.Auf der gelieferten Customer-Site kommt Bildmaterial aus den folgenden vier Quellkategorien zum Einsatz. Für jede gilt eine eigene Lizenz-Klausel. Welche Bilder aus welcher Quelle stammen, dokumentiert der Anbieter im Build-Closure-Doc (vgl. § 7c (6)).
(2) Stock-Bilder Unsplash. Bilder von Unsplash (Unsplash Inc., Kanada) werden unter der Unsplash License(kommerziell, weltweit, unbefristet, kostenlos, ohne Quellennennungs-Pflicht; ausgenommen: Verkauf unveränderter Kopien). Diese Bilder werden zusammen mit der Webseite an den Kunden ausgeliefert; eine separate Sub-Lizenzierung durch den Kunden ist nicht erforderlich. Der Kunde ist berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Webseite zu nutzen, zu modifizieren und redaktionell oder kommerziell einzusetzen, solange er nicht selbst eine konkurrierende Stock-Photo-Plattform damit befüllt.
(3) KI-generierte Bilder Midjourney. Soweit der Anbieter Midjourney Inc. (USA) zur Erzeugung kundenseiten-spezifischer Visuals einsetzt, gelten die folgenden Bedingungen kumulativ:
(4) Stock-Material Envato Elements. Soweit der Anbieter Envato Elements(Envato Pty Ltd, Australien) als Subscription-basierte Stock-Quelle für Bilder, Icons, Schriftarten oder Layout-Templates einsetzt, gelten die folgenden Bedingungen kumulativ:
(5) Vom Kunden bereitgestellte Bilder.Für vom Kunden bereitgestellte Bilder, Logos, Marken-Zeichen oder sonstige urheber-/marken-/leistungsschutzrechtlich geschützte Visuals gelten die Garantie- und Freistellungs-Klauseln nach § 9 (2) und (3) dieser AGB. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass auch er — sofern er bei seinen eigenen Stock-Bildern auf Plattformen wie Adobe Stock, Shutterstock, Getty Images, Pexels oder Pixabay zurückgegriffen hat — die jeweilige Lizenz-Bedingung für die kommerzielle Webseiten-Nutzung eingeholt hat. Der Anbieter prüft Stock-Lizenzen nicht eigenmächtig, sondern verlässt sich auf die Garantie-Zusicherung des Kunden.
(6) Bestandsschutz bei Vertragsende.Bei Beendigung eines laufenden Service-Vertrages bleiben dem Kunden die Nutzungs-Rechte aller im Rahmen der Bilder-Beschaffung lizenzierten Stock- und KI-Bilder für die ausgelieferte Webseite erhalten, soweit die jeweilige Quell-Plattform (Unsplash / Midjourney / Envato) dies nach ihren eigenen Terms bei Subscription-Ende des Anbieters gestattet (siehe Abs. (3) und (4)). Für völlig neue Asset-Konstellationen nach Vertragsende ist der Kunde selbst lizenz-pflichtig.
Welche Bilder kommen woher? Ihre Bilder bringen Sie mit. Stock von Unsplash bleibt bei Ihnen ohne Abo. KI-Bilder von Midjourney sind kommerziell einsetzbar und müssen ab 2026 als KI-generiert gekennzeichnet werden. Envato-Stock hängt an unserer Subscription — Sie dürfen die Bilder im Rahmen Ihrer Webseite nutzen, aber nicht extrahieren und woanders einbauen. Wir liefern Ihnen eine Liste, welches Bild aus welcher Quelle stammt.
(1) B2B-only. Streitigkeiten zwischen Unternehmern werden ausschließlich über die ordentliche Gerichtsbarkeit (Gerichtsstand siehe § 12) oder durch direkte Verhandlung beigelegt. Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle finden bei B2B-Verträgen keine Anwendung.
(2) ODR-Plattform-Hinweis (Defense-in-Depth). Falls ausnahmsweise ein Verbraucher beauftragt: die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen (siehe § 13 Abs. 4).
Was bei Streit? Wir suchen zuerst das direkte Gespräch. Bei B2B-Verträgen (Standardfall) ist der Klageweg über die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen. Verbraucherschlichtung ist B2B-rechtlich nicht einschlägig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Was, wenn ein Punkt kippt? Der Rest bleibt. Wir setzen einen passenden neuen ein.
(1) Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für Unternehmer (Standardfall). Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) ab. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit dem Anbieter ist — sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters in Blaichach (§ 38 Abs. 1 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Defense-in-Depth — Verbraucher-Vorbehalt nach Rom-I Art. 6. Sollte trotz B2B-Ausschluss (§ 1 Abs. 2) ausnahmsweise ein Verbraucher (§ 13 BGB) beauftragen und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutz-Vorschriften des Aufenthalts-Staates (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO). Die Rechtswahl darf dem Verbraucher nicht den Schutz entziehen, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das nach Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO mangels Rechtswahl anzuwenden wäre.
(4) Defense-in-Depth — Gerichtsstand für Verbraucher. In dem Edge-Case eines Verbraucher-Vertrags können Verbraucher den Anbieter sowohl an dessen Sitz als auch an ihrem eigenen Wohnsitz verklagen (Art. 18 Brüssel-Ia-VO). Der Anbieter kann Verbraucher nur an deren Wohnsitz verklagen.
Was heißt das? Bei Streit gilt deutsches Recht. B2B-Standardfall: Klage am Sitz des Anbieters. Defense-in-Depth: falls ausnahmsweise ein Verbraucher beauftragt, schützt ihn Heimat-Recht und Heimat- Gerichtsstand zwingend (nicht abdingbar).
Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. (Defense-in-Depth: bei Verbraucher-Vertrag im Edge-Case greift § 309 Nr. 2, 3 BGB zwingend — die hier vorgesehenen Einschränkungen sind dann unwirksam.)
Hinweis Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis i.S.d. RDG: Diese AGB sind keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG (BGH I ZR 113/20 Smartlaw); sie sind eine standardisierte Vertragsgrundlage. Für die Anpassung an individuelle Sachverhalte (insbesondere Cross-Border-Konstellationen, komplexe Lizenz-/IP-Fragen, Scope-Disputes) wird die Konsultation eines zugelassenen Fachanwalts für IT-Recht / Vertragsrecht empfohlen.
Stand: 02. Mai 2026· Version 2.3 (B2B-only-Switch 2026-05-06: aktiver Verbraucher-Ausschluss in § 1 Abs. 2, Defense-in-Depth-Reframings in § 6 / § 10 / § 12, B2B-Pflicht-Checkbox im Konfigurator) · Version 2.2 (Tech-Stack-Vollständigkeits-Audit 2026-05-01: neuer § 3a Liefer-Stack, § 7b Drittanbieter-Liste detailliert, § 7c KI-Konstellation aufgefächert + Kunden-Pflicht Art. 50 KI-VO, neuer § 9a Bildmaterial & Lizenzen mit Sub-Klauseln pro Quelle) · Version 2.1 (Konsistenz-Pass 2026-05-01: Zahlungs-Reihenfolge § 4 (2)+(4), Iterations-vs-Abnahme-Klarstellung § 4a/§ 7a, B2B-Rücktritt-vs-Mängelrechte § 6a (4), Final-Version-Trigger § 7a (2), Höhere Gewalt § 7b, KI-Verordnung Art. 50 § 7c) · Version 2.0 (Paranoid-Hardening 2026-04-30: Rom-I Art. 6, § 305b BGB, § 309 BGB Aufrechnungsschutz, § 36 VSBG, RDG-Hinweis)