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Cookies, Fonts, Impressum, Datenschutz. Wir prüfen die neun Bereiche, die DACH-Anwälte tatsächlich abmahnen.
Sie geben uns die URL. Wir geben Ihnen Befunde in Euro-Spannen. Sofort, ohne Login, ohne Mail.
Diese Befunde sind technisch-indikativ. Sie sind keine Rechtsberatung. Sie zeigen Ihnen aber, wo wir eine Webseite ohne Sorgen bauen.
Was wir prüfen
Jede Zelle ist ein technischer Indikator. Hover öffnet Detail mit typischer Range. Die Sequenz zeigt: drei Bereiche sind kritisch, vier mittel, zwei meist sauber.
Cookies
€500–€2.000
Google-Fonts
€300–€1.500
Impressum
€400–€1.200
Datenschutz
€800–€3.000
Embeds
€200–€800
Newsletter
OK
Bilder-Lizenzen
€150–€600
SSL & HSTS
OK
Formulare
€100–€400
Was es im Ernstfall kostet
Hover über eine Bar. Sie sehen die zugehörige BGH-Entscheidung mit Schlüsselsatz und typischer Kosten-Range. Diese Werte stammen aus DACH-Anwaltsforen und Wettbewerbszentrale-Statistik 2024-2025.
BGH-Referenz
Hover Bar →
Werte technisch-indikativ. Keine Rechtsberatung. Siehe Haftungsausschluss.
Jetzt kostenlos prüfen
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Wichtiger Hinweis zum Scanner
Der DSGVO-Scanner liefert ausschließlich technisch-indikative Hinweise nach BGH I ZR 113/20 (Smartlaw, 09.09.2021). Er ist keine Rechtsberatung i.S.d. § 2 RDG. Jede Webseite ist individuell aufgebaut — der Scanner kann Befunde übersehen oder fehlklassifizieren. Für eine verbindliche Aussage konsultieren Sie einen Fachanwalt für IT-Recht / Datenschutzrecht. Details: Haftungsausschluss.
Brauchen Sie ein individuelles Audit-Briefing? Schreiben Sie uns — wir melden uns werktags binnen 24 Stunden.
Was Sie oft fragen
DSGVO-Hintergrund
Mit dem Urteil I ZR 113/20 vom 9. September 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass automatisierte Rechtsdokument-Generatoren keine unzulässige Rechtsdienstleistung darstellen, solange sie technisch-indikative Befunde liefern und keine Einzelfall-Beratung. Dieses Urteil legitimiert technische Compliance-Scanner — und macht gleichzeitig deutlich, dass Webseiten-Betreiber für DSGVO-Verstöße haften. Wer einen offensichtlichen Mangel kennt und nicht behebt, kann nach §13 Abs. 4 UWG kostenpflichtig abgemahnt werden.
Mit Urteil 3 O 17493/20 vom 20. Januar 2022 hat das Landgericht München I entschieden: Wer Google Fonts ohne explizite Nutzer-Einwilligung dynamisch einbindet, verletzt DSGVO Art. 6 und Art. 82 (IP-Transfer in die USA ohne Rechtsgrundlage). Der Klägerin wurden 100 Euro Schadensersatz zugesprochen. In der Folge entstand ab 2022 eine Abmahnwelle mit individuell unterschiedlichen Forderungen je nach Anwaltskanzlei. Der einzig sichere Weg: Schriftarten lokal hosten via Next.js next/font.
Unser Free-Scan analysiert neun technische Indikatoren, die DACH-Anwälte tatsächlich abmahnen. Jeder Bereich kommt mit einer Schwere-Bewertung und einer Euro-Range basierend auf realen Abmahn-Statistiken aus den letzten 24 Monaten.
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG, bis 14.05.2024 TTDSG) gilt seit Dezember 2021 und konkretisiert die Cookie-Regulierung. Cookies und ähnliche Speicher-Technologien (Local Storage, Session Storage, Browser-Cache-Manipulation) dürfen nur nach expliziter Einwilligung gesetzt werden — Ausnahme: technisch zwingend notwendige Cookies. Die Praxis: Login-Cookies, Warenkorb, CSRF-Token sind ohne Consent erlaubt. Tracking, Analytics, Marketing benötigen explizites Opt-In mit gleichwertigen Akzeptieren/Ablehnen-Buttons.
Mit Schrems II vom 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA gekippt. Übermittlung personenbezogener Daten an US-Anbieter (Google Analytics, Facebook Pixel, Mailchimp, Amazon-AWS bestimmter Regionen) ist seitdem nur mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erlaubt — typisch DPF-Zertifizierung (Data Privacy Framework EU-US, Angemessenheitsbeschluss Juli 2023) plus Standardvertragsklauseln plus Transfer Impact Assessment. Bei DPF-zertifizierten Anbietern (Google, Meta, viele andere) entfällt die SCC-Pflicht — aber das DPF-Abkommen ist bereits durch noyb (Schrems III) Klage-anhängig. Wir liefern als Default EU-Hosting (Hetzner Falkenstein) und EU-basierte Service-Provider — vermeidet die DPF-/SCC-/TIA-Komplexität komplett.
Wenn eine Abmahnung kommt, bauen wir die technische Lösung in 72 Stunden — wir vertreten Sie aber nicht juristisch und vermitteln keine Anwälte. Stattdessen verweisen wir auf öffentliche Anwaltssuchen wie BRAK (brak.de), den Berufsverband BvD (bvdnet.de) und DAVIT, in denen Sie selbstständig spezialisierte Wettbewerbsrechts-Kanzleien finden. Anwaltshonorare sind nicht Teil unseres Tarifs.
Wie wir prüfen
Sie geben Ihre URL ein. Der Scanner startet automatisch und ruft 9 technische Indikatoren parallel ab.
SSL, HTTP-Header, Server-Konfiguration, Cookie-Detection, Font-Provenance — direkte Pattern-Tests mit 100 Prozent Konfidenz.
Tracking-Pixel-Erkennung, Embed-Analyse, dritter-Server-Anfragen — heuristische Prüfung mit 95-99 Prozent Konfidenz.
Datenschutzerklärung, Impressum, AGB werden auf Vollständigkeit geprüft — semantische Analyse mit 80-95 Prozent Konfidenz.
Alle Befunde werden in 7 Kategorien gewichtet und zu einem Gesamtscore (0-1.000 Punkte) plus Grade S/A/B/C/D/F aggregiert.
Sie erhalten einen detaillierten Befund mit Euro-Spannen pro Verstoß basierend auf realen DACH-Abmahn-Statistiken.
pro Free-Scan
Komplett-Scan
Smartlaw I ZR 113/20
Euro-Spannen aus echten Fällen
Studio-Atmosphäre



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